Hier gibt es die Ordnung über die Stiftung einer Verdienstmedaille sowie einer Ehrenplakette des Kreisfeuerwehrverband Bautzen e.V. als PDF-Download

  1. Der Kreisfeuerwehrverband Bautzen e.V. (I.d.F. Verband genannt) stiftet für die Anerkennung besonderer Verdienste im Feuerwehrwesen und besonderer Leistungen in der Verbandsarbeit eine Verdienstmedaille für Angehörige der Feuerwehr sowie eine Ehrenplakette für natürliche und juristische Personen.
  2. Über die Verleihung der Auszeichnung erhält die/der Auszuzeichnende eine Urkunde. Die Urkunde wird vom Vorsitzenden des Verbandes unterzeichnet.
    1. Die Verdienstmedaille ist goldfarbig, hat einen Durchmesser von 37 mm und wird an einem blau-gelben Band getragen. Die Schauseite trägt das Wappen des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen e.V. und die Umschrift „Für Verdienste im Brandschutz und Feuerwehrwesen“, die Rückseite das Wappen des Landkreises Bautzen und die Umschrift „Kreisfeuerwehrverband Bautzen.
    2. Die Ehrenmedaille ist goldfarbig, hat einen Durchmesser von 71 mm. Auf der Vorderseite ist das Wappen des Landkreises Bautzen flammenumkränzt mit dem Feuerwehrsignet Feuerwehrhelm mit gekreuztem Strahlrohr und Axt. Neben dem Gründungsjahr trägt sie im unteren Teil die Inschrift „Kreisfeuerwehrverband Bautzen e.V.“ Die Rückseite ist blank.
  3. Vorschlagberechtigt sind der Vorstand des Verbandes und die Gemeindewehrleiter. Zum Vorschlag gehört eine aussagefähige Begründung über die Leistungen des Auszuzeichnenden für das Feuerwehrwesen. Es ist der Antragsvordruck zu verwenden. Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor dem Verleihungstermin in der Geschäftsstelle des Verbandes vorliegen. Über die Auszeichnung entscheidet nach Prüfung der Vorstand des  Verbandes. Gegen die Ablehnung eines Antrages kann beim Vorstand innerhalb von 4 Wochen Beschwerde eingelegt werden.  Die Entscheidung des Vorstandes ist endgültig.Um eine Entwertung der Auszeichnungen durch großzügige Verleihungen zu vermeiden, sollten in der Regel pro Jahr nicht mehr als 15 Auszeichnungen vorgenommen werden. In  Ausnahmefällen kann der Vorstand des Verbandes diese Quoten unter Anlegen eines strengen Maßstabes erhöhen.
  4. Die Auszeichnung wird in würdiger Form bei einer Veranstaltung des Verbandes oder der Feuerwehr überreicht. Sie wird vom Vorsitzenden des Verbandes oder einem von ihm beauftragten Mitglied des Vorstandes vorgenommen.
  5. Über die Ausgezeichneten wird in der Geschäftsstelle des Verbandes eine Liste geführt.
  6. Die Ordnung wurde vom Vorstand des KFV Bautzen e.V. am 15.01.2018 im Kamenz beschlossen.