Personalmangel bei Brand in Burkau

Ein Einsatz am Dienstagvormittag in Burkau hat wieder gezeigt, wie schwer die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis vom Personalmangel betroffen sind. Zu einer Tageszeit, wo viele der ausschließlich ehrenamtlichen Kameraden arbeiten sind, geriet ein Dreiseitenhof in Flammen. Durch die Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen wurde mit dem Stichwort Mittelbrand 10:20 Uhr Alarm für die komplette Gemeindefeuerwehr Burkau und die benachbarte Ortsfeuerwehr Rammenau ausgelöst. Auch der diensthabende Kreisbrandmeister wurde nach Burkau geschickt. Beim Eintreffen der ersten Kameraden aus Burkau stand eine Scheune in der Mitte des Hofes bereits in Vollbrand. Der Einsatzleiter ließ sofort das Stichwort auf Großbrand erhöhen und die Wehren aus Bischofswerda, Schönbrunn und Geißmannsdorf nachalarmieren. Nicht ohne Grund: denn man hatte mit einem massivem Personalmangel vor Ort zu kämpfen. Auch die nachalarmierten Wehren konnten nicht voll besetzt anrücken. Begünstigt durch den Wind ging auch eine zweite angrenzende Scheune in Flammen auf. Durch den schnellen Aufbau einer Riegelstellung konnte wenigstens das benachbarte Wohnhaus geschützt werden. Was bleibt, ist die Angst vor einem Brand, bei dem vielleicht noch weniger Kameraden greifbar sind. Nicht auszudenken, was passieren kann, wenn ein bewohntes Gebäude in Flammen steht und nicht ausreichend Einsatzkräfte zur Verfügung stehen, um die Menschen zu retten.

Der Kreisfeuerwehrverband Bautzen e.V. fordert vom Freistaat Sachsen die Schaffung von weiteren Möglichkeiten, die zu einer größeren Anerkennung und Entlastung des Ehrenamtes führen. Eine höhere finanzielle Anerkennung der Tätigkeit von Feuerwehrangehörigen, wie Aufwandsentschädigungen und die Schaffung von weiteren gesellschaftlichen Anreizen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren ist unbedingt nötig. Die Förderung der Jugendfeuerwehr muss mindestens weiter so wie bisher gefördert werden – nur so wird es auch in Zukunft Nachwuchs für die aktive Feuerwehr geben. Außerdem müssen mehr Anreize für Arbeitgeber von Freiwilligen Feuerwehrleuten geschaffen werden, damit diese bei Einsätzen freigestellt werden. Auch wenn dies im Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz (SächsBRKG) klar geregelt ist, gehört es leider nicht zur gängigen Praxis, dass Feuerwehrleute während der Arbeitszeit zum Einsatz können.